Süssung

Bezeichnung für den Zusatz von Traubenmost bzw. deren Konzentrat zum Wein um den Gehalt an Restzucker im Wein zu erhöhen. Nicht mit Anreichern vor der Gärung, das der Erhöhung des Alkohol-Gehaltes dient, zu verwechseln. Das Wein-Gesetz der EU erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Süssung von Tafelwein, Landwein und Qualitätswein. Die zulässigen Süßungsmittel und die Grenzwerte sind auf EU-Gemeinschaftsebene geregelt. Als Süßungsmittel sind Traubenmost, konzentrierter Traubenmost oder RTK (rektifiziertes Traubenmost-Konzentrat) erlaubt. Die Süssung mit Trockenzucker (Saccharose) oder mit Traubensaft ist verboten.

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