Süßreserve

wird der unvergorene und mittels Schwefeldioxid oder Filtration sterilisierte Traubenmost bezeichnet, der vor allem in kühleren Weinbaugegenden dem bereits fertig vergorenem Wein zugesetzt wird, um die Säure zu mildern und den Restzucker zu erhöhen. Der Traubenmost ist ideallerweise der gleiche, aus dem auch der Wein produziert wurde. In Österreich ist eine Süßung in jeglicher Form (also auch durch Süßreserve) bei den Qualitätsstufen Kabinett und Prädikat verboten. In Deutschland wurde dies in den 1970er- und 1980er-Jahren noch in größerem Umfamg angewendet, ist heute aber durch den Trend zu überwiegend trockenen und halbtrockenen Weinen im Schwinden.

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