Weingesetz und Qualitätsstufen

Das europäische Weinrecht ordnet Weine unter dem Gesichtspunkt der Traubenherkunft in drei große Gruppen ein: Wein ohne Herkunftsbezeichnung (ehemals Tafelwein), mit geschützter geografischer Angabe g.g.A. (Landwein) und mit geschützter Ursprungsbezeichnung g.U. (Qualitäts- und Prädikatswein).

Wein ohne Herkunftsbezeichnung (ehemals Tafelwein)

ist die unterste Kategorie der Weine, oft ohne Sorten- und/oder Jahrgangsangabe. Tafelweine dürfen keine Lagennamen, keine Ortsnamen und keine Namen von bestimmten Anbaugebieten tragen. Obligatorisch ist jedoch die Angabe des Abfüllers und der Herkunft in Form des Landes (z.B. Wein aus Deutschland), in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet wurden. Kommen die Trauben aus verschiedenen EU-Ländern, werden sie zu „Wein aus der Europäischen Gemeinschaft“.

Wein mit geschützter geografischer Angabe g.g.A. (Landwein)

Die zweite Kategorie definiert Weine aus Weinbaugebieten, Regionen oder einem Bundesland. Obligatorisch ist die Angabe der Region als Herkunftsangabe auf dem Etikett. Die Trauben stammen zu min. 85% aus dem entsprechenden Gebiet und auch seine Herstellung erfolgte dort. Er wurde aus Rebsorten gewonnen, die zur europäischen Spezies Vitis Vinifera oder einer Kreuzung mit dieser Gattung zählen. Auch die Produktionsvorgaben sind weniger streng als beim Wein g.U.

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung g.U. (Qualitäts- und Prädikatswein)

Diese Weine stammten in der Regel aus enger eingegrenzten Gebieten und verdanken seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geographischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse seiner Herkunft. Die Weintrauben stammen zu 100% aus diesem geographischen Gebiet und seine Herstellung war ebenso dort. Als Rebsorten sind ausschließlich Trauben der europäischen Spezies Vitis Vinifera (sprich zugelassene Qualitätswein-Rebsorten) erlaubt. Für die Produktion gelten landesspezifische Kriterien bezüglich der Beschränkung des Ertrages (Deutschland und Österreich: 9000 hl/ha), Mindestwerte für das Mostgewicht der Trauben, Vorgaben bezüglich Anreicherung, Säuerung, Süßung und Art bzw. Dauer des Ausbaus, sowie Vorgaben bezüglich Alkoholgehalt, Restzucker und Säuregehalt des Weines. Die Weine müssen vor der Vermarktung analytischen und sensorischen Prüfungen gemäß der lokal definierten Kriterien unterzogen werden, um die amtliche (Deutschland) bzw. staatliche (Österreich) Prüfnummer zu erhalten. In Österreich ist diese gut an der rot-weiss-roten Kapsel zu erkennen.

Die Prädikate richten sich nach dem Mostgewicht bei der Ernte, das in Deutschland in Oe (Grad Oechsle), in Österreich in KMW (Klosterburger Mostwaage) angegeben wird, die Angaben im Folgenden beziehen sich dementsprechend auf das jeweilige Land. In Deutschland variieren die Mindestmostgewichte nach Anbaugebieten wegen der doch sehr unterschiedlichen Klimata.

Qualitätswein (Qw): min. 15º KMW. Der Traubenmost darf chaptalisiert werden, auf max. 19º KMW / 50° Oe (Weissweine) bzw. 20º KMW / 72° Oe (Rotweine).

Prädikatsweine (dürfen grundsätzlich nicht aufgebessert werden):

    • Kabinett: leichte Weine aus reifen Trauben mit min. 17º KMW bzw. 67-82° Oe.
    • Spätlese: etwas später geerntet mit min. 19º KMW bzw. 76-90° Oe.
    • Auslese aus vollreifen Trauben mit min. 21º KMW bzw. 83-100° Oe.
    • Beerenauslese (BA) aus überreifen edelfaulen Beeren mit min. 25º KMW.
    • Trockenbeerenauslese (TBA) aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren mit min. 30º KMW bzw. min. 150-154° Oe. Die Trockenbeerenauslese ist die Spitze der Qualitätspyramide, süß und honigartig hat sie eine extreme Alterungsfähigkeit von Jahrzehnten. Solche Weine können nicht in jedem Weinjahrgang geerntet werden.
    • Eiswein: aus Trauben, die in gefrorenem Zustand unter minus 7 Grad Celsius gelesen und gefroren gekeltert werden, so dass nur das Frucht-Konzentrat ausgepresst wird. Min. 25º KMW bzw. 110-128° Oe.
    • Strohwein: die Beeren werden vor der Kelterung min. 3 Monate auf Stroh oder Schilf luftgetrocknet. Min. 25º KMW.
    • Ausbruch: österreichische Besonderheit ähnlich der TBA. Min. 27º KMW.

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