Anreicherung

Bezeichnung für eine Zuckerzugabe zum Most, das heißt zum noch nicht fertigen Wein. Eine Menge von etwa 18 gr. Zucker pro Liter Wein erhöht den Alkohol-Gehalt um ca. 1% vol. Der Vorgang hat nichts mit der Süßung eines Weines (bei der eine Erhöhung des Restzuckers erfolgt) zu tun. Die erlaubte Menge ist im Weingesetz festgelegt. Die Höchstgrenzen sind je nach EU-Weinbauzone unterschiedlich. Tafelwein darf in Zone A (Deutschland ohne Anbaugebiet Baden) bei Rotwein auf maximal 12% vol. und bei Weisswein auf maximal 11,5% vol, sowie in Zone B (deutsches Anbaugebiet Baden, Österreich) bei Rotwein auf maximal 12,5% vol und bei Weisswein auf maximal 12% vol. erhöht werden.

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