Koscherer Wein

Es gibt eine Zweimonatsfrist vor der Ernte, während der nicht mehr organisch gedüngt werden darf. Alle Geräte, die zur Ernte oder Verarbeitung der Trauben dienen sollen, werden ebenso wie sowie das Silo unter der Aufsicht von Rabbinern gesäubert. Enzyme und Bakterien dürfen nicht zugefügt werden. Nur die auf der Schale befindlichen Bakterien bringen die Fermentation in Gang (siehe Spontangärung, die Trauben müssen von mindestens 4-jährigen Rebststöcken stammen. Zur Klärung ist lediglich Betonit zugelassen. Es dürfen nur Papierfilter verwendet werden. Flaschen dürfen nicht mehrmals gefüllt werden.
Im 7. Jahr (Sabbatjahr) werden keine Trauben geerntet. Die Rebstöcke sollen sich organisch regenerieren. 1 % der Weinerzeugung wird zugunsten der Armen abgegeben und darf nicht zum Verkauf kommen. Außerdem müssen alle Arbeitsgänge in Übereinstimmung mit den sonstigen Geboten der Halacha (jüd. Religionsgesetz) ausgeführt werden, z.B. keine Arbeit am Sabbat, im Weinberg dürfen keine anderen Pflanzen stehen (Verbot der Mischkulturen).
Es ist aber nicht so, daß bei koscherem Wein alle Produktionsvorgänge von Juden durchgeführt wurden. Übrigens, Gerhard Wohlmuth aus Kitzeck (Südsteiermark) produziert einen koscheren Weiß- und Rotwein, mehr dazu auf Anfrage.

Ähnliche Begriffe