Bevor pflanzliche Erzeugnisse als ökologisch gekennzeichnet werden dürfen, müssen die Rebflächen des Betriebs eine Umstellungsphase durchlaufen, in der bereits die EU-Verordnung eingehalten werden muss. Die Umstellung beginnt mit der Anmeldung bei einer Ökokontrollstelle und dauert drei Jahre bei Dauerkulturen wie Wein, d.h. die dritte Ernte nach Umstellungsbeginn kann erstmals als BIO vermarktet werden. Bereits nach einem Jahr darf der Hinweis "Erzeugnis aus Umstellung auf ökologischen Anbau" angebracht werden.
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