Mengenbeschränkung 17. Januar 2012 Gerhard Wurde in Österreich 1991 ins Gesetz aufgenommen und legt die Erntehöchstmengen von 9000 kg/ha bei Qualitäts- und Landwein fest. Ähnliche Begriffe Massenertrag Qualitätsstufen Reserve Tischwein Beitrags-Navigation Vorheriger BeitragMehltauNächster BeitragMercaptan