Jede Flasche (mit Ausnahme von Tafel- und Landwein) muß, gemäß Weingesetznovelle von 1995, mit einer streifen- oder kreisförmigen Banderole versehen sein, diese dient der Mengenregistrierung und muss beim Öffnen der Flasche automatisch zerstört werden. Heute meistens in Form eines rot-weiss-roten Kapsel-Deckel im Verkehr.