Obstwein

Durch Vergären von anderen Früchten (außer Trauben) produzierter Wein aus dafür geeignetem Kernobst (Apfel, Birne), Steinobst oder Beeren mit einen Alkohol-Gehalt von mindestens 1,2% vol. Ein Obstperlwein muss zumindest 5% vol Alkohol-Gehalt und einen Kohlensäure-Überdruck von 1 bis maximal 2,5 bar haben. Ein Obstschaumwein muss einen Kohlensäure-Überdruck muss zumindest 3 bar haben, z.B. Cidre.