Thermenregion

Das südlichste Weinbaugebiet Niederösterreichs wird lokal auch Südbahn genannt und besticht durch größte Vielfalt und Tradition, sowie zwei autochthonen Sorten, die nur hier wachsen, nämlich Zierfandler und Rotgipfler. Berühmt-berüchtigt war der "Gumpoldskirchner", vor 100 Jahren das Aushängeschild österreichischer Weinqualität, aber auch einfacher Heurigenwein. Gumpoldskirchen wird wegen seiner unterschiedlichen Bodenformationen und der geografischen Lage oft mit der Côte d'Or verglichen.

Die Ausläufer des Wienerwaldes

Auf unterschiedlichen, teils steinig-kargen, teils lehmig-tonigen Böden sind 2.330 Hektar mit Weinreben bestockt. Durch den darunter liegenden Verwitterungsschutt und tiefreichende Schichten von Schwemmland werden die Böden gut entwässert und gut gewärmt. Vollreife, und extraktreiche Weine sind wegen dieser günstigen Bodenbeschaffenheit typisch für die Thermenregion. Das Klima wird dominiert von trockenen, heißen Sommern und kalten Wintern. Die stetige Luftbewegung zwischen der großen Ebene im Osten und dem Höhenzug des Anningers bewirkt immer ein rasches Abtrocknen der Trauben nach Regenfällen oder Tau. Die Hauptsorten sind Weißburgunder, Neuburger, Zierfandler und Rotgipfler, auch die Burgundersorten inklusive Chardonnay fühlen sich auf der kalkreichen Braunerde wohl. Etwa ein Drittel der Fläche entfällt auf rote Rebsorten, zur traditionellen Sortenvielfalt gehören, neben Zweigelt und Pinot Noir auch der früher als Vöslauer bezeichnete Blaue Portugieser. Die heimsichen Sorten Zierfandler und Rotgipfler werden traditionell auch zusammen als Cuvée ausgebaut und heißen dann "Spätrot". Bekannte Winzer sind Karl Alphart, Aumann, Fischer, Johanneshof Reinisch und Stadlmann.

Die Thermalbäder der Antike gaben dem Gebiet südlich von Wien seinen Namen, der Volksmund verharrt aber bei "Südbahn" und vor allem die Wiener genießen den exzellenten Südbahner in den Heurigen von Gumpoldskirchen, Traiskirchen, Sooß, Guntramsdorf, Tattendorf und Perchtoldsdorf. Immerhin gilt hier seit dem 13. Jahrhundert das Recht des Leutgebens oder Weinausschenkens.
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