Schwefeldioxid SO2 von mehr als 10 mg/l im Wein nach einer EU-Richtlinie von 2005 kennzeichnungspflichtig. Diese Menge wird praktisch von allen Weinen überschritten, da Schwefel in diesen geringen Mengen teils bei Gärung entsteht bzw. mit den Trauben aus den Weingärten mitgebracht werden. Gesetzeskonforme Texte wie "enthält Sulfite" sind die Folge. Kein Sulfite zugesetzt besagt demnach, dass der Winzer keinerlei Schwefel bei Weinbereitung verwendet hat.
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