Die Lage Götzenberg ist die kühlere und kargere der beiden Großen Gewächs Lagen in denen Rainer Schnaitmann Riesling anbaut. Sie liegt im einen Seitental des Neckars und ist umgeben vom Schurwald, der für starke nächtliche Abkühlung sorgt. Der Boden besteht aus verwittertem Schilfsandstein und ist damit leichter und kager als der kalkhaltige Gipskeuper der Lage Lämmler. Der Götzenberg zeigt sich auch genauso, denn er ist leicht, animierend und strahlt von Beginn eine spannende Duftigkeit aus. In der Nase mit saftigem Steinobst, etwas Minze und Zitronenmelisse, kühl, frisch und leichtfüßig. Am Gaumen mit kernigem Zug, die feste Mineralik packt zu, drahtig und filigran, wieder Steinobst, dazu etwas gelber Apfel und Zitrus, intensiv und animierend. Gefällt uns in diesem Jahr sogar noch besser als der etwas konzentriertere und dunklere Lämmler [CB 09/2023]
Der Riesling Quelle von Alwin Jurtschitsch wächst in einer kleinen Parzelle am Heiligenstein, die von einer unterirdisch verlaufenden Quelle mit Wasser versorgt wird. Die Hänge dieser Parzelle sind so verwinkelt und steil, dass hier nur Handarbeit möglich ist. Die Trauben aus diesem Stück des Heiligensteins hatten für Alwin Jurtschitsch schon immer einen gravierend anderen Geschmack, daher entstand die Idee, dem Wein seinen ganz eigenen Stil auch ausleben zu lassen. Im Keller wird der Riesling Quelle spontan in großen gebrauchten Eichenfässern vergoren und anschließend bleibt er noch ein drei viertel Jahr auf der Vollhefe. Der Wein wird nicht geschönt und auch nicht filtriert, lediglich eine minimale Menge an Schwefel wird vor der Füllung zugegeben. [CB Jg. 2013]
Der Orts- bzw. Terroirwein "Muschelkalk" (ein marines Sediment aus dem deutschen Trias) stammt aus den Lagen IM SONNENSCHEIN und MANDELBERG. In der Nase Ananas, kandierte Zitronenschale, Quitte, Rauch und feine mineralische Akzente. Am Gaumen eine präzise Struktur, bizzeliges aber harmonisches Säurespiel, man spürt den Kalk, tolle Mineralik mit einer Spur Salz, reife Fruchtelemente - wieder Quitte, druckvoll und lang. [GB 05/2020]