feinherb werden in Deutschland gerne Kabinett-Weine vom Riesling bezeichnet (Weingesetzlich ist das nicht geregelt - Moselwinzer haben aber dennoch gerichtlich durchgesetzt ihn verwenden zu können). Der Restzuckergehalt liegt typischerweise zwischen 9 - 45 g/l. Angaben auf dem Etikett zu Restzucker oder der Begriff "feinherb" sind -leider- nicht vorgeschrieben und fehlen sehr häufig.
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