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Landwein

zweite Qualitätsstufe nach Tafelwein und vor der ersten Stufe Qualitätswein. Laut EU-Weinrecht entspricht der Landwein der früheren Bezeichung "Wein g.g.A." (Wein mit geschützter geographischer Angabe). Die Trauben für Landwein müssen daher zu 100% aus einer Weinbauregionen (z.B: Weinland, Steirerland oder Bergland) stammen.