Uhudler

Die Geburtstunde dieser typisch österreichischen Rarität schlug Anfang des 20. Jahrhunderts und wurde eigentlich durch die Reblaus verursacht. Als Mitte des 19. Jahrhunderts in Europa Amerikaner-Reben eingeführt und teilweise mit Europäer-Reben gekreuzt wurden, blieben trotz der dann weit angewendeten Veredelung von Rebstöcken Bestände mit wurzelechten Amerikaner-Reben (sogenannte Direktträger) stehen. Im Jahre 1929 wurde eine Kennzeichnungspflicht für solche Weine eingeführt und 1936 ein Auspflanzungsverbot erlassen. Im Jahre 1937 erfolgte auch ein Verschnitt-Verbot. Nach dem Krieg lief die 1937 erlassene Frist für die Rodung von 75% der Direktträger-Rebflächen ab. Im Jahre 1961 gab es sogar ein Ausschank- und Verkaufverbot für den Uhudler, er durfte nur für den Eigenbedarf als Haustrunk produziert werden. Und schließlich wurde im Jahre 1985 der Uhudler zum „Nichtwein“ erklärt. Dies alles trug zum (ungerechtfertigten) schlechten Ruf bei. Denn dass er auf Grund angeblich hohen Gehaltes an Methylalkohol und Fuselölen „blöd und blind“ mache und eine „Rabiatperle“ oder ein „Heckenklescher“ sei, ist längst wissenschaftlich widerlegt. Eigentlich ist er ein Bio-Produkt schlechthin, denn durch die Resistenz der Sorten gegen Reblaus und Krankheiten ist kein Spritzen oder Düngen erforderlich. Der Wein hat (je nach verwendeter Sorte) den mehr oder weniger ausgeprägten, typischen Beerengeschmack oder Fox-Ton

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