Crémant

Der Begriff wurde Ende der 1980er-Jahre eingeführt, als von der EU die Bezeichnung Méthode champenoise außerhalb der Champagne untersagt wurde. Die Bezeichnung gilt heute in Frankreich für außerhalb der Champagne nach der Champagner-Methode erzeugte Schaumweine aus AC-Grundweinen. Die Bestimmungen sind je nach Appellation etwas unterschiedlich. Für alle gilt jedoch eine Ganztraubenpressung, maximal 100 Liter Most-Ausbeute pro 150 Kilogramm Trauben, maximal 150 Milligramm Schwefeldioxid per Liter und eine Lagerung von zumindest einem Jahr, davon neun Monat auf der Hefe. Die Bezeichnung Crémant ist auch in Luxemburg für bessere Schaumweine gebräuchlich. Klassifizierte Appellationen sind Crémant d´Alsace, Crémant de Bordeaux, Crémant de Bourgogne, Crémant de Die, Crémant de Limoux, Crémant de Loire, Crémant de Luxembourg und Crémant du Jura.