Districtus Austria Controllatus (DAC)

Seit dem Jahr 1999 arbeitet Österreich an der Profilierung der Weinbaugebiete nach dem Vorbild des romanischen Weinrechts. International unterscheidet man zwischen dem romanischen und dem germanischen Weinrecht. Während beim germanischen Weinrecht (Österreich, Deutschland) eher die Sortenbezeichnung im Vordergrund steht („Ich habe gestern einen Zweigelt/Riesling getrunken“), unterscheidet und charakterisiert das romanische Weinrecht (Italien, Frankreich, Spanien) die Weine nach Herkünften bzw. Appellationen („Ich habe gestern einen Chianti/Rioja/Bordeaux getrunken“). Nachdem im romanischen System die Weine gemäß ihren Herkünften definiert sind, entspricht die quasi einer Weinbeschreibung, im germanischen Weinrecht hingegen sind mit den einzelnen Herkünften keine Weine definiert. Alle Weine, die nicht den DAC-Bestimmungen entsprechen bleiben weiterhin Qualitätsweine, die jedoch die Herkunft der übergeordneten Weinbauregion tragen (Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien).

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