Weinzierl

Alte Berufsbezeichnung aus dem Mittelalter (auch Weinzürl oder Weinzettl) des Weinbau-Verantwortlichen mit umfassenden Pflichten. Er wurde vom Grundherren eingestellt und hatte den Anbau, die Betreuung und die Weinlese zu überwachen. Er stellte Weingarten-Arbeiter (Hauer-Knechte) ein, teilte deren Arbeit ein und musste ständig nach dem Rechten sehen. Die Pflichten der Arbeiter waren streng geregelt und wurden vom Weinzierl überwacht. In der vom österreichischen Habsburger-Herzog Albrecht II. aus dem Jahre 1352 ausgegebenen Weinbauordnung sind detaillierte Vorschriften über Pachtwesen, Ernteordnung, Entlohnung und das Hüterwesen angeführt.