Weinhandelsabkommen mit USA

Bilaterales Abkommen zwischen der EU und den USA, das die gegenseitige Anerkennung von Herstellungsnormen in der Weinproduktion regelt. Es wurde am 20. Dezember 2005 von den EU-Agrarministern gebilligt und trat zum 1. Jannuar 2006 in Kraft. Die Weinexporte der EU in die Vereinigten Staaten haben etwa das fünffache Volumen von den US-Weinexporten in die EU-Länder. Das Abkommen soll den Weinhandel zwischen der EU und den USA erleichtern. Inhalt des Abkommens:

Die USA dürfen ab sofort Weine in die EU einführen, die mit ,,modernen Technologien“ bearbeitet wurden.
Im Gegenzug dafür erkennen die USA die europäischen Herkunfts-Bezeichnungen an.
Diese neuen, zum Teil umstrittenen, Kellertechniken sind zum Beispiel Geräte zur Konzentration und Fraktionierung (z.B: mit Hilfe von Spinning Cone Column) der Inhaltsstoffe. Eine zweiter Punkt ist das Hinzufügen von Wasser um einen zu stark konzentrierten Most zu verdünnen. Und betrifft Drittens das Hinzufügen von Tannin- bzw. Holzaromen in verschiedenen Formen (z.B: Wood-Chips) oder das Beimischen von Tannin- bzw. Eichenholz-Essenzen. Leider gibt es keine Kennzeichnungspflicht für diese Herstellungsverfahren, der Konsument weiß also nicht, auf welche Art und Weise der Wein produziert wurde. Man befürchtet eine Überschwemmung der EU-Märkte mit billig produzierten Kunstweinen aus den USA. Vielleicht ist das aber die Chance, dass sich Winzer zu Qualitätsverbänden zusammenschließen und in Selbstbeschränkung (eine Art Reinheitsgebot) dem Konsumenten verlässliche Qualität liefern.