Wein-Sensorik

Die Verkostung von Weinen erfolgt im wesentlichen durch die drei Sinnesleistungen: Sehen, Riechen und Schmecken. Einen Wein zu verkosten oder zu prüfen bedeutet durch subjektive Wahrnehmungen die Merkmale des Weines herauszufinden und zu beurteilen. Man prüft zuerst das äußere Erscheinungsbild des Weines, dann seinen Geruch und schließlich den Geschmack.

Sehen – mit dem Augen prüft man die Farbtiefe, Farbton, Klarheit, Flüssigkeitszustand und bei Schaumwein die Perlen. Die Farbe beurteilt man im Licht, indem das Glas etwas schräg zu einer hellen Fläche (Tischtuch, Papier) hält. De Extraktgehalt kann man über die so genannten Kirchenfenster feststellen.
Riechen – Um eine Substanz riechen zu können, muss sie „flüchtig“ sein. Im Geruchsorgan „Nase“ werden die Geruchsempfindungen im obersten Teil der Nasenhöhle durch die in der Schleimhaut angesiedelten Riechzellen, der so genannten Reizleitung über die Riechkolben ausgelöst. Duft wahr, beim Ausatmen das Aroma. Beides zusammen nennt man das Bukett des Weines. Siehe auch erste und zweite Nase.
Schmecken – Das Organ für das Schmecken ist die Zunge. Die Zunge unterscheidet aber nur vier Geschmacksempfindungen: süß (Zungenspitze), salzig (seitlich-vorderer Teil des Zungenrandes), sauer (seitlich-hintere Teil des Zungenrandes), bitter (hintere Teil der Zunge). Alle anderen (subjektiven) Empfindungen werden erst beim Ausatmen durch den Geruchsinn wahrgenommen.

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