Der amtliche Ausweis eines Weines mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben befinden sich auf dem Hauptetikett, einem zusätzlichen Halsetikett, oder neumodern auf dem Rücketikett. Die obligatorischen Angaben sind:
Qualität – Tafel-, Land-, Qualitäts- oder Prädikatswein
Herkunft – geografische Bezeichnung (z. B. Burgenland), einer Weinbau-Region (z. B. Steirerland), eines Anbaugebietes (z. B. Wachau)
Rebsorte – sortenrein, mit min. 85% Anteil
Nennvolumen – zumeist 75 cl mit dem Zusatz „e“ für geeicht (siehe auch Flaschengrößen)
Alkohol-Gehalt – zumeist %vol Alk. gerundet auf halbe Kommastellen
Name des Abfüllers (siehe unter Erzeugerabfüllung
Jahrgang – des Erntejahres
Geschmacks-Angabe – trocken, halbtrocken, lieblich, süß
Schwefeldioxid – gemäß EU-Richtlinie kennzeichnungspflichtig ab dem 25. Nov. 2005 bei mehr als 10 mg/l
Zusätzliche Angaben, wie Barrique-Ausbau, Gesamt-Säure, Restzucker