Etikett

Der amtliche Ausweis eines Weines mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben befinden sich auf dem Hauptetikett, einem zusätzlichen Halsetikett, oder neumodern auf dem Rücketikett. Die obligatorischen Angaben sind:

Qualität – Tafel-, Land-, Qualitäts- oder Prädikatswein

Herkunft – geografische Bezeichnung (z. B. Burgenland), einer Weinbau-Region (z. B. Steirerland), eines Anbaugebietes (z. B. Wachau)

Rebsorte – sortenrein, mit min. 85% Anteil

Nennvolumen – zumeist 75 cl mit dem Zusatz „e“ für geeicht (siehe auch Flaschengrößen)

Alkohol-Gehalt – zumeist %vol Alk. gerundet auf halbe Kommastellen

Name des Abfüllers (siehe unter Erzeugerabfüllung

Jahrgang – des Erntejahres

Geschmacks-Angabe – trocken, halbtrocken, lieblich, süß

Schwefeldioxid – gemäß EU-Richtlinie kennzeichnungspflichtig ab dem 25. Nov. 2005 bei mehr als 10 mg/l
Zusätzliche Angaben, wie Barrique-Ausbau, Gesamt-Säure, Restzucker

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