Ertragsbegrenzung

Freiwillige Reduzierng der Erntemenge, auch Mengenbeschränkung, für Land- und Qualtitätswein im Weingesetz auf max. 9000 kg/ha festgelegt.
Um heutige Ansprüche an gehobene Qualitätsweine zu erfüllen ist eine darüber hinausgehende Ertragsreduzierung auf unter 5000 kg/ha, für Spitzenweine sogar auf unter 3500 kg/ha (von Möglichen 12 – 15 t/ha) eine Grundvoraussetzungen.