Diabetikerwein

Bei Zuckerkrankheit, einer Stoffwechselstörung, kann Traubenzucker nicht und Fruchtzucker nur bis zu einem gewissen Grad abgebaut werden. Nach neuesten medizinischen Erkenntnissen sind aber nicht nur trockene (wie früher mit der gesetzlichen Grenze von 4 g/l Restzucker untermauert), sondern unter Umständen auch halbtrockene und sogar liebliche Weine für einen Diabetiker geeignet.
Die gesetzlichen Grenzen für Diabetikerwein: max. 20 g/l Restzucker, davon maximal 4 g/l Traubenzucker (Glucose), max. 150 mg/l schwefelige Säure und maximal 12% vol Alkohol. Bei trocken ausgebauten Weinen ist im verbliebenen Restzucker hauptsächlich Fructose enthalten.

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